Kosten und Kostenerstattung


Ich arbeite aktuell als approbierte psychologische Psychotherapeutin im Rahmen einer Privatpraxis, also einer Praxis ohne kassenärztliche Zulassung. Die Behandlung steht damit Privatpatienten und Selbstzahlern offen. Aber auch gesetzlich Versicherten ist eine Behandlung möglich.

 

Gesetztlich Versicherte: 

Gesetzlich Versicherten ist es im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens häufig möglich, sich die Kosten einer Psychotherapie durch die Krankenkasse erstatten zu lassen. Dies bedeutet, dass Versicherte die Kosten der Behandlung zunächst selbst tragen müssen und erst in einem weiteren Schritt diese Kosten dann von der Krankenkasse erstattet werden.

Manche Krankenkassen tragen diese Kosten jedoch nicht, so dass es sinnvoll ist, sich vor Beginn einer Psychotherapie bei seiner Krankenkasse zu erkundigen.

 

Gesetzlicher Hintergrund:Laut Paragraph 13 Absatz 3 SGB V ist die Krankenkasse verpflichtet die Kosten

einer Psychotherapie zu übernehmen, wenn Wartezeiten auf einen Therapieplatz 6 Wochen überschreiten.

Diese Frist wird rein gesetzlich als zumutbar eingestuft. Ist ein Bedarf an Psychotherapie

nachgewiesenermaßen vorhanden und kein anderer kassenärztlich zugelassener Psychotherapeut in einer

zumutbaren Entfernung und einer zumutbaren Frist vakant, muss Ihnen Ihre Krankenkasse die Kosten einer

wissenschaftlich fundierten Psychotherapie (eines Richtlinienverfahrens) erstatten. Um sicher zu sein, dass

die Kasse die Kosten auch übernimmt, wird zu Beginn der Therapie ein Antrag gestellt.



Download
Gesetz Kostenerstattung
Gesetz Kostenerstattung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 19.0 KB

Privat Versicherte und Selbstzahler:

Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich zunächst bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen für eine mögliche Psychotherapie erkundigen. In der Regel übernehmen die meisten privaten Krankenkassen die Kosten für Psychotherapie. In manchen Fällen sind jedoch Zuzahlungen möglihc, so dass Sie sich vor Therapiebeginn erkundigen sollten.

Mein Honorar richtet sich bei privat Versicherten und bei Selbstzahlern nach den üblichen Sätzen der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

 

Download
GOP Sätze
GOP_2010.pdf
Adobe Acrobat Dokument 167.0 KB